Als öffentlich bestellter Sachverständiger fertige ich gerichtliche Gutachten zur Klärung von Bauschäden und technischen Streitfragen. Im Auftrag von Gerichten liefere ich objektive, nachvollziehbare Bewertungen auf Grundlage des Beweisbeschlusses – fachlich präzise und rechtssicher dokumentiert.
Die Beauftragung, ein Gerichtsgutachten zu erstellen kann nur durch das jeweilige Gericht selbst erfolgen. In diesem Fall bin ich folglich als Sachverständiger auch ausschließlich für das Gericht tätig.
Bindend ist für mich der Beweisbeschluss, den der zuständige Richter formuliert hat. Der Umfang der Tätigkeit variiert von Fall zu Fall. Basis ist das sorgfältige Studium der vom Gericht zur Verfügung gestellten Unterlagen. Bei Bedarf arrangiere ich einen Ortstermin mit den streitenden Parteien.
Als öffentlich bestellter Sachverständiger halte ich mich selbstverständlich konsequent an die zugrundeliegende Aufteilung der Zuständigkeit:
Ich beschränke mich auf rein technische Beurteilungen, während rechtliche Einschätzungen und Entscheidungen im Aufgabenbereich des Gerichts bleiben.
Ob Bauschaden, Schimmelbefall, Versicherungsgutachten oder Baubegleitung – als öffentlich bestellter Sachverständiger stehe ich Ihnen mit Fachwissen, Erfahrung und einem geschulten Blick zur Seite. Jede Anfrage wird individuell betrachtet – schnell, transparent und lösungsorientiert.